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Corona-Hilfe als Sachprämie

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Bild: Christian Dubovan

>>>>> Verlängert bis 30.06.2021 <<<<<

Unternehmen und Mitarbeiter haben einen Grund sich zu freuen. Der Gesetzgeber würdigt die Anstrengungen und Leistungen der letzten Monate und öffnet die Tür für eine steuer- und sozialversicherungsfrei „Corona-Prämie“.

Bis zu 1.500 € (brutto) können Unternehmen bis Jahresende ihren Mitarbeitern als Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung zukommen lassen. Dieser Betrag kann auf mehrere Monate verteilt und bis zum 31.12.2020 ausbezahlt werden.*

Besonders gut für die Motivation – der Staat ermöglicht, dass dieser Betrag auch ganz oder teilweise als Sachprämie ausbezahlt werden kann. Sachprämien wirken laut Studien deutlich effektiver als Geldprämien. Grund hierfür ist, dass uns Sachprämien emotional erreichen. Geldprämien hingegen werden oft für die Deckung von Grundbedürfnissen verwendet und dadurch schnell wieder vergessen.** So wirken Sachprämien mehr als doppelt so stark als Geldprämien.*** Dies ermöglicht Unternehmen ihren Mitarbeiter zu zeigen, dass sie deren Leistungen in der aktuellen Situation nicht nur wahrnehmen sondern auch würdigen. Gleichzeitig steigern Unternehmen durch den emotionalen Effekt von Sachprämien die Motivation ihrer Mitarbeiter und dadurch deren Leistungen als positiven Nebeneffekt. So können Sie Ihren Mitarbeitern z. B. ein hochwertiges Taschenmesser von Victorinox oder einen besonderen Füller von Lamy als Anerkennung überreichen.

Zusätzlich wird bei der Bewertung der Sachprämien der Einkaufwert auf die 1.500 € verrechnet – so erhalten Mitarbeiter einen effektiv höheren Wert als Prämie (UVP).

Quelle:

* Bundesministerium der Finanzen, „Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer; Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen“, vom 09. April 2020

** Prof. Ran Kivetz, Columbia Graduate School of Business / Gesamtverband der Werbearikel-Wirtschaft e.V.,

*** Scott Jeffrey, Ph.D., University of Chicago / Gesamtverband der Werbearikel-Wirtschaft e.V.

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